Schwerpunktschule

Die Schwerpunktschule - auf dem Weg zur "Inklusiven Schule"

 

 

I.                  Leitgedanken zur „Inklusiven Schule“
Zur Situation unserer Schule GRS+ Geschwister-Scholl-Schule
Im Schuljahr 2005/ 2006 wurde von der ADD Koblenz der Auftrag an uns erteilt, die integrative Arbeit der Grundschule Rüdesheim in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2006/ 2007 weiterzuführen: Wir sollten in der damals noch Regionalen Schule Schwerpunktschule werden.
Im Schuljahr 2006/ 2007 nahmen wir insgesamt 6 Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen auf, 4 im Schulteil Wallhausen, 2 im Schulteil Waldböckelheim. Als Integrationsfachkräfte wurde das Schulteam der Regellehrkräfte unterstützt durch 1,5 Förderschullehrkräfte und eine Pädagogische Fachkraft. Inzwischen sind es 3 Förderlehrkräfte und 2,5 Pädagogische Fachkräfte, die über die beiden Standorte verteilt werden. Im Rahmen der Budgetierung der Schwerpunktschulen im Land Rheinland-Pfalz (der Umfang der Ausstattung wird nicht mehr bestimmt durch die personelle Ausstattung, die jede/r einzelne Schüler/ Schülerin je nach der festgestellten Behinderung mitbringt – „Rucksackstunden“ -, sondern nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der Anzahl der Klassen der gesamten Schule) ist dieses Personal für uns der personelle Rahmen.
Im Schuljahr 2007/ 2008 haben wir wieder Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen aufgenommen, so dass es damals in unserer Schule bereits insgesamt 16 Schülerinnen und Schüler waren, eines davon in der Grundschule.
Im Schuljahr 2010/ 2011, also im 5. Jahr,  haben wir den sogenannten "Vollausbau" bereits erreicht, denn jetzt besuchen 43 Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Behinderungen unsere Schule an beiden Standorten. Dabei ist auch das erste körperbehinderte Kind, was dazu geführt hat, dass durch eine notwendige Nachrüstung am Standort Waldböckelheim jetzt beide Schulteile barrierefrei sind. Darüber sind wir sehr froh und danken dem Schulträger für seine unkomplizierte Hilfe.
Am Standort Wallhausen gibt es zusätzliche Räume, die für die Förderung in Kleingruppen genutzt werden können, am Standort Waldböckelheim gibt es einen solchen Raum.
Begriff Integration – Inklusion
Der Auftrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen ist zu allererst im Grundgesetz durch das Diskriminierungsverbot in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 verankert und damit auch ein Auftrag für jede Schule: Jedes Kind mit Beeinträchtigung hat das Recht in einer Regelschule beschult zu werden, wenn die Eltern dies wünschen (www.sonderpaedagogik.bildung-rp.de).
Eine weitere Begründung liegt in der Europäischen Menschenrechts-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die am 23. Februar 2010 in Kraft trat und sich der UN-Menschenrechtskonvention von 2008 anschloss. Die EU- Menschenrechtskonvention wurde durch das Land Rheinland-Pfalz im Februar 2011 ratifiziert und ein Umsetzungsprogramm entwickelt. Ziel dieses Projektes ist die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Dieses Ziel ist mit dem Begriff „Inklusion“ besetzt, was nichts anderes bedeutet als einen „ …allgemeinpädagogische[n] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert … und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“ (Andreas Hinz in: Bleidick u. a (Herausgeber), Handlexikon der Behindertenpädagogik. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006)
Der Begriff der Integration „unterscheidet sich vom Begriff der Inklusion insofern, als dass es bei der Integration von Menschen mit Behinderungen immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle Schüler mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle Schüler erleben und nehmen Gemeinschaft wahr, in der jeder/jede Einzelne seinen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für alle Schüler am Unterricht möglich ist.“ (Susanne Abram: Die internationale Theoriendiskussion von der Integration zur Inklusion und die Praxisentwicklung in Südtirol. Verlag Freie Universität Bozen, 2003)
Walter Krög (Herausforderung Unterstützung. Perspektiven auf dem Weg zur Inklusion. EQUAL – Entwicklungspartnerschaft MIM, 2005) weist auch auf den Unterschied zwischen beiden Konzepten hin und betont, dass die Inklusion über die Integration hinausgeht: „Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d.h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z.B. hochbegabt, behindert, anderssprachig...) eingeteilt. Während im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt, bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung für alle Menschen ohne Ausnahme. Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen.“
Auftrag der inklusiven Schule
Daraus ergibt sich für uns als Schule der Auftrag
·        die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler als gegeben anzunehmen,
·        Schülerinnen und Schüler als „lernende Menschen“ ganzheitlich wahrzunehmen,
·        sie an der Gestaltung von Unterricht und Schulleben angemessen zu beteiligen,
·        alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität wahrzunehmen,
·        sie in ihren Bedürfnissen entsprechend den rechtlichen Vorgaben (zieldifferentes und differenzierendes Lernen = zielgleich) zu unterstützen,
·        ihre Fähigkeiten festzustellen und weiter zu entwickeln, damit gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird, und
·        die schulischen Angebote entsprechend den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der inklusiven Schule – Rollenverständnis
Der Auftrag der inklusiven Schule bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
·        Partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Klassenteams auf Augenhöhe
·        Anerkennung der unterschiedlichen Professionen, die unterschiedliche Kompetenzen in die Schule einbringen
·        Absprachen im Team, wer in welchem Arbeitsbereich zuständig ist
·        Weitergabe von Informationen an alle im Team arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
·        Übernahme einer gemeinsamen Verantwortlichkeit eines jeden Mitarbeiters/ einer jeden Mitarbeiterin im Team für die Schülerinnen und Schüler des Teams
·        Zusammenarbeit bei der Erstellung und Einhaltung von Förderplänen für die Lernenden (zielgleich und zieldifferent)
·        Entwickeln und Vertreten gemeinsamer Handlungsstrategien für die Schülerinnen und Schüler des Teams – pädagogisches Konzept
·        Gemeinsame Entwicklung einer Lern- und Lebenssituation, die es möglich macht, alle Kinder auf eine gelingendes und für sie zufriedenes Leben vorzubereiten
·        Gemeinsame Gestaltung der Übergänge
·        Umfassende Elterninformation zur Situation des jeweiligen Kindes
 
Unterricht für Schülerinnen und Schüler auf der Basis der entsprechenden Lehrpläne - Förderpläne
Der Unterricht in der inklusiven Schule
·        berücksichtigt in der inhaltlichen Arbeit die rechtlichen Vorgaben (zieldifferentes und differenzierendes Lernen),
·        sorgt für ein lernförderliches Arbeitsklima, in dem jeder Lernende mit seinen Fähigkeiten anerkannt ist,
·        orientiert sich an den für Lernenden erstellten Förderplänen – zieldifferent und/ oder differenzierend,
·        legt Wert auf so viel gemeinsames Lernen wie möglich und sorgt für Unterstützung der Lernenden in kleinen Lerngruppen, wenn es unbedingt notwendig ist,
·        macht Angebote über die Klassenstufe hinweg, um das Lernen aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen,
·        stellt Leistungsanforderungen, die der Leistungsfähigkeit der Lernenden entsprechen,
·        sorgt für Lernerfolge, die die Lernbereitschaft positiv unterstützen,
·        sorgt für lebenspraktisches und handelndes Lernen, damit viele Schülerinnen und Schüler sich entsprechend ihren Möglichkeiten am Unterricht beteiligen können.
 
Zusammenarbeit Schule – Elternhaus
Um diesem Auftrag zu entsprechen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler unabdingbar
·        Eltern werden in regelmäßigen Abständen über alle die Schülerinnen und Schüler betreffenden schulischen Inhalte und deren Entwicklung informiert.
·        Eltern informieren die Schule über alle ihr Kind betreffenden Angelegenheiten, die in das schulische Lernen eingreifen.
·        Eltern nehmen die Gesprächsangebote der Schule wahr.
·        Eltern unterstützen ihr Kind nach bestem Wissen und entsprechend ihren Möglichkeiten in seiner Weiterentwicklung.
·        Schule und Elternhaus treffen Vereinbarungen zur Unterstützung und Förderung des jeweiligen Kindes.
Fazit: Dieses Leitbild ist uns Richtschnur auf dem Weg von der Schwerpunktschule zur „inklusiven Schule“. Dahin sind wir unterwegs, aber noch nicht am Ziel.
  

Hier einige Links zu neuen Web-Sites zum Thema "Inklusion als Menschenrecht", "Institut für Menschenrechte", "Aktiv gegen Diskriminierung" und "Ich kenne meine Rechte".

 

 

 

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