Satzung
Satzung
- Idee
Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten als gleichberechtigte Mitglieder die Möglichkeit, im Schülerparlament die Schule durch eigene Projekte und durch Beteiligung an Schulprojekten mitzugestalten. Probleme und Anliegen von Einzelnen oder Gruppen werden aufgenommen, diskutiert und Vereinbarungen werden getroffen.
Ziel ist es, die Gemeinschaft und das Wohlbefinden jedes Einzelnen zu stärken und zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung übernehmen.
Dabei hat jede Schülerin und jeder Schüler Rechte und Pflichten.
- Aufgaben
Das Schülerparlament muss jede Beschwerde aufnehmen, mit Pro und Contra diskutieren und Lösungen dafür erarbeiten.
Auf Antrag und bei dringender Notwendigkeit wird die Beschwerde an die zuständige Stelle (Klassenleitung, Fachlehrkraft, Gesamtkonferenz, Elternbeirat, Schulleitung ...) zur Unterstützung bei der Lösung weitergeleitet.
Die zuständige Stelle muss darauf reagieren (schriftlich, mündlich, Teilnahme an einer Sitzung ...).
(2) Schutz: Minderheiten, kleinere oder schwächere Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Möglichkeit, Ungerechtigkeiten vorzubringen und um Schutz zu bitten. Das gilt für das Schulgelände und den Schulweg (Bus). Der Schutz wird von allen garantiert.
(3) Verwaltung: Im Schülerparlament werden Vorschläge und Wünsche formuliert, diskutiert und darüber abgestimmt.
(4) Rückmeldungen: Im Schülerparlament werden gemeinsame Aktionen besprochen und kritisch kommentiert. Positive Rückmeldungen, Lob und Anerkennung werden gefördert (z.B. „Orden“ für Zivilcourage...).
- Rechte
Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte:
- Rederecht
- das Recht, angehört zu werden
- Antragsrecht
- Pflichten
Alle Schülerinnen und Schüler müssen im Schülerparlament
- jeder Rede schweigend zuhören.
- abwarten, bis eine Rede zu Ende gesprochen ist.
- sich um die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit ihres Diskussionsbeitrages bemühen.
- jeden Beitrag ernst nehmen.
- Vorgehensweise
Mitglieder im Schülerparlament sind
- der/ die gewählte Schulsprecher/ in und die Stellvertretung
- der jeweils gewählte Klassensprecher. Im Verhinderungsfall soll der Stellvertreter anwesend sein.
Den Vorsitz des Schülerparlamentes hat der Schülersprecher/ die Schülersprecherin.
Er / sie wird vertreten durch die Stellvertretung. Beide sorgen gemeinsam für einen geregelten Ablauf der Sitzungen.
Das Schülerparlament tagt in der Regel alle zwei Wochen, mittwochs nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Der/ die Vorsitzende/r lädt zu den Sitzungen des Schülerparlamentes ein durch Aushang oder Durchsage eine Woche vor der Sitzung.
Über die Sitzung des Schülerparlamentes wird ein Ergebnisprotokoll geführt.
Bei einer Abstimmung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Es kann schriftlich per Stimmzettel oder mündlich per Handzeichen abgestimmt werden. Dies kann von Abstimmung zu Abstimmung beantragt werden. Bei einer Gegenstimme zum Abstimmungsverfahren wird das gegenteilige Verfahren durchgeführt.
Zu den Sitzungen des Schülerparlamentes können „Experten“ mit Rederecht eingeladen werden.
Diese Satzung wurde im Schülerparlamentes diskutiert und verabschiedet.