Rund um die Einschulung in der Grundschule
Mit dem neuen Schuljahr beginnt auch gleich wieder die Organisation des nächsten Schuljahres 2012/2013!
In der Grundschule sind bereits die schulpflichtigen Schulneulinge angemeldet (29. August bis 09. September 2011). Für schulpflichtige Kinder ist der Stichtag der 31. August des jeweiligen Einschulungsjahres.
Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, werden erst im Februar 2012 angemeldet. Diese Einschreibung findet statt vom 06.02. bis 10.02.2012, jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Für die vorzeitige Einschulung von Kindern gibt es keinen Stichtag mehr. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, das Gesundheitsamt stellt die Schulfähigkeit fest, die Schulleitung entscheidet über die Einschulung.
Aus wichtigem Anlass weisen wir jetzt schon darauf hin, dass schulpflichtige Kinder nur noch aus wichtigen gesundheitlichen Gründen, die vom Amtsarzt festgestellt werden, zurückgestellt werden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung. Diese Regelung ist niedergelegt in der Grundschulordnung und für die Schulen bindend.